Zum ersten mal 1934 chemisch beschrieben wird Hyaluronsäure seit 1995 in der Humanmedizin eingesetzt. Sie ist eine Verkettung (Großmolekül) aus verschiedenen Zuckerverbindungen. Da diese Wasser einlagern kann, ist sie viskoelastisch und damit unentbehrlich für die körpereigenen Stoßdämpfer (Knorpel) und viscoelastischen Gleitstoffe (Gelenkschmiere).
Indikation:
Zur Schmerzreduktion und Strukturmodifikation bei Gelenkverschleiß (Knie, Schulter, Hüfte, Sprunggelenke, Wirbelsäule), Bestandteil der Empfehlungen der European League against Rheumatism (EULAR)
/ American College of Rheumatology(ACR)
Behandlung:
Injektion der Hyaluronsäure direkt in die großen und kleinen Gelenke und auch bildwandlerkontrolliert in die Wirbelsäule.
Vorteile:
Die Injektion von Hyaluronsäure in die Gelenke kann Arthroseschmerzen lindern und die Knorpelzellen zur eigenen Produktion des viscoelastischen Gleitstoffes stimulieren.
Kosten:
Das Spritzen von Hyaluronsäure ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten, die Behandlung bei Kassenpatienten muß daher privat abgerechnet werden. Die genauer
Kosten erfragen Sie bitte bei Ihrem behandelnden Arzt.
Private Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für die Hyaluronsäurebehandlung.
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